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Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt — und warum es sich doppelt lohnt

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Die meisten Websites erfüllen sie nicht. Was das Gesetz verlangt, wen es trifft — und warum die Pflicht in Wahrheit ein Wettbewerbsvorteil ist.

Welche Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei machen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die Verbrauchern elektronische Dienstleistungen anbieten — dazu zählen Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kontaktformulare mit Vertragsanbahnung und ähnliche Funktionen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — für sie bleibt Barrierefreiheit freiwillig, aber empfehlenswert.

Was „barrierefrei" konkret bedeutet

Der Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, korrekt beschriftete Formulare, eine saubere Überschriften-Struktur für Screenreader und Bewegung, die sich abschalten lässt. Nichts davon ist Raketentechnik — aber nichts davon lässt sich nachträglich „drüberstreuen". Barrierefreiheit entsteht beim Bauen, nicht beim Nachbessern.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Websites prüfen, Nachbesserung mit Fristen verlangen und bei anhaltenden Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Dazu kommt das Abmahnrisiko durch Verbände. Realistischer und teurer ist aber der stille Schaden: Wer Kunden mit Einschränkungen aussperrt, verliert sie an den nächsten Anbieter — dauerhaft und unbemerkt.

Warum sich Barrierefreiheit doppelt rechnet

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, dazu kommt eine alternde Gesellschaft mit nachlassendem Sehvermögen und Motorik. Barrierefreie Seiten erreichen schlicht mehr Menschen. Und: Die gleichen Prinzipien, die Screenreadern helfen — klare Struktur, saubere Überschriften, schnelle Ladezeiten, verständliche Sprache — sind exakt das, was Google und KI-Suchsysteme belohnen. Barrierefreiheit ist SEO mit Anstand.

Bei uns ist WCAG 2.1 AA deshalb kein Aufpreis, sondern Bau-Standard — inklusive Barrierefreiheitserklärung. Diese Website hier ist der Beweis: von Google mit der vollen Punktzahl für Barrierefreiheit bewertet, trotz Videos, Animationen und Scroll-Choreografie. Show und Zugänglichkeit schließen sich nicht aus — man muss nur beides von Anfang an wollen.

Norman Stoske

Gründer & Creative Director, We Love 2 Design — seit über 20 Jahren im Handwerk.

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